Studienplatzklage – eine Chance auf den Studienplatz

Doppeljahrgänge, weniger Mittel und immer mehr Abiturienten sorgen dafür, dass der Andrang auf deutsche Hochschulen und Universitäten so groß ist wie selten zuvor. Nicht für alle sind genug Studienplätze vorhanden und immer mehr Abiturienten müssen daher ein halbes Jahr oder länger warten, bis sie mit ihrem Studium beginnen können. Auch hochqualifizierte Absolventen und solche, die gute Zeugnisse und Vorleistungen aufweisen können, haben es oft nicht leichter. Immer häufiger fällt daher im Zusammenhang mit dem erfolgreichen Studienbeginn das Wort Studienplatzklage. Aber wie funktioniert das und bietet dieses Verfahren wirklich eine reelle Chance auf den Studienplatz?

Eine Studienplatzklage beruht auf der Tatsache, dass Universitäten und Hochschulen gesetzlich dazu verpflichtet sind, so viele Studienplätze anzubieten, wie es ihnen möglich ist. Zu diesem Zweck werden spezielle Berechnungen angestellt, die über die sogenannte Ausbildungskapazität Auskunft geben sollen. Sie entscheiden darüber, wie viele Studienplätze eine Universität ausschreiben kann. Bei einer Studienplatzklage wird erwirkt, dass eben diese Berechnungen überprüft werden. Im günstigsten Fall stellt sich dabei heraus, dass noch Studienplätze zur Verfügung gestellt werden können. Diese werden dann per Los oder mit einem Auswahlverfahren vergeben. Somit ist eine Studienplatzklage tatsächlich eine völlig legale Möglichkeit, doch noch einen Studienplatz zu bekommen.

So weit so gut, aber wie funktioniert das – den Studienplatz einklagen? Zunächst sollte man sich eine Kanzlei suchen, die auf die Studienplatzklage spezialisiert ist. Eine solche Kanzlei hat nicht nur viel Erfahrung, sondern kennt sich auch mit den unterschiedlichen Hochschulen und Verwaltungsgerichten aus. So kann man sich besser darauf verlassen, dass auch alle Anträge und Dokumente zur rechten Zeit am rechten Ort sind. Als Bewerber schreibt man zunächst einfach seine Bewerbung um einen Studienplatz und überlässt, so denn der Ablehnungsbescheid eintrifft, alles weitere der Kanzlei. Die reicht einen Antrag auf Überprüfung der Berechnungen zur Ausbildungskapazität beim zuständigen Verwaltungsgericht ein.

Natürlich sollte man sich im Klaren darüber sein, dass eine Studienplatzklage nicht in jedem Fall zum Erfolg führt. Da das Verfahren meist länger dauert, kann es auch sein, dass man vorsichtshalber schon an den ersten Veranstaltungen teilnehmen muss, auch wenn der Studienplatz noch nicht sicher ist. Wer dieses Risiko jedoch eingehen will, bewegt sich zumindest mit der Studienplatzklage an sich auf rechtlich sicherem Boden.

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12. Januar 2012
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