Aufmerksamkeiten für gute Kunden

Gerade zur Weihnachtszeit beschäftigen sich Unternehmer wieder verstärkt mit dem Thema Kundenpräsente. Ein gelungenes Kundengeschenk sorgt für eine positive Atmosphäre und der Kunde fühlt sich wertgeschätzt. Als Geschäftsmann oder Geschäftsfrau möchte man durch ein Kundenpräsent die Kundenbindung stärken und sich gegenüber der Konkurrenz einen kleinen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Am erfolgreichsten ist man damit, wenn man sich gut in seine Kunden hineinversetzen kann, und dadurch das richtige Präsent auswählt. Dabei sollte immer im Vordergrund stehen, worüber sich der Kunde besonders freut, und nicht unbedingt was man als Unternehmer selbst schön findet. Die Geschäftsinhaberin einer Kinderboutique könnte ihren Kunden beispielsweise Halstücher, mit dem dezent eingestickten Namen des Geschäftes, überreichen.

Die Kosmetikerin würde ihrer weiblichen Kundschaft sicherlich mit einer guten Handcreme und etwas zum Naschen eine Freude bereiten. Da Handcreme ja eine ganze Weile reicht, hätte dies den Vorteil, dass man bei jedem Eincremen an den Kosmetiksalon erinnert wird. Für gute Kunden bietet sich ein Präsentkorb an. Diesen kann man, je nach Vorlieben des Kunden, und nach gewünschtem Wert, mit verschiedenen Sachen befüllen. Für eine Frau könnte man beispielsweise Kosmetik und Schokolade wählen, für einen Mann hingegen Alkohol, Zigarren und Konfekt.

Was sagt das Finanzamt zu Kundenpräsenten?
Bis zu einem Wert von 35 Euro netto sind Kundenpräsente als Betriebsausgabe absetzbar. Allerdings ist hier Vorsicht geboten, denn schon wer nur einen einzigen Cent über dieser Freigrenze liegt, kann sein Geschenk nicht mehr steuerlich absetzen. Ebenfalls zu beachten ist, dass diese Freigrenze pro Jahr und pro Person gilt. Man kann also nicht dem gleichen Kunden zu Weihnachten und zum Geburtstag ein Geschenk im Wert von 35 Euro netto überreichen und beides steuerlich absetzen.

Keine passenden Beiträge

Kommentar schreiben